Lagerhaus Ludwig Koch Altmannstein
Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen (Stand 25.Mai 2018)


1. Allgemeines:
Diesen und allen künftigen Angeboten und Vereinbarungen liegen ausschließlich
diese Verkaufs- und Lieferbedingungen zugrunde. Die Unwirksamkeit einer oder
eines Teils einer Klausel berührt den andern Teil der Klausel(n) nicht.
2. Preise, Zahlung und Steuern:
Es gelten die vereinbarten Preise und Zahlungsziele. Sofern nicht ausdrücklich ein
Festpreis vereinbart wurde, behalten wir uns das Recht vor, wenn nach Abschluss
des Ver trages Änderungen von Abgaben oder Steuern (z.B. Umsatz- oder Energiesteuer) eintreten, unsere Preise für zukünftige Lieferungen im Umfang der eingetretenen
Änderung anzupassen, wenn die preislichen Auswirkungen nicht anderweitig
ausgeglichen werden können. Ist der Käufer Verbraucher, gilt die vorstehende
Regelung nur dann, wenn die Lieferfrist nach Abschluss des Vertrages mehr als
vier Monate beträgt. Bei vom Käufer zu vertretenden Minderabnahmen behalten wir
uns das Recht vor, die erhöhten Frachtkosten entsprechend weiter zu belasten. Der
Käufer ist für die Verwendung der Ware zum vorgesehenen und steuer- und
zollrechtlich zulässigen Zweck sowie dafür verantwortlich, dass bei unversteuerten
Lieferungen der steuerliche Empfänger über die erforderliche zollamtliche Erlaubnis
verfügt. Er haftet für Steuer- und Zollabgaben, die wir aufgrund bestimmungswidriger
Verwendung der Ware oder fehlender zollamtlicher Erlaubnisse zahlen müssen.
3. Lieferung und Versand:
Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, soweit dies für den Käufer zumutbar,
insbesondere die Teillieferung verwendbar und die Restbelieferung sichergestellt
ist. Die für die Preisberechnung maßgebende Maß- oder Gewichtsfeststellung
erfolgt an unseren Lieferstellen. Verlangt der Käufer bahnamtliche Verwiegung auf der
Abgangsstation, so erfolgt dies auf seine Kosten. Die Wahl des Versandweges und
der Versandart erfolgt durch uns. Wir werden uns bemühen, Wünsche des Käufers zu
berücksichtigen; dadurch bedingte Mehrkosten gehen zu Lasten des Käufers.
4. Lieferstörungen und Teillieferungen:
Höhere Gewalt, Betriebsstörungen, Streiks, Aussperrungen, Lieferfrist-
überschreitungen von Vorlieferanten, Rohstoff- oder Energiemangel, Schwierigkeiten
bei der Transportmittelbeschaffung und Verkehrsstörungen sowie staatliche Maß-
nahmen befreien, sofern wir diese Umstände nicht zu vertreten haben, für die Dauer
der Störung und den Umfang ihrer Auswirkung von der Verpflichtung zur Leistung.
Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Leistungsfristen um
den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Wir sind
berechtigt, innerhalb angemessener Frist die ausgefallenen Mengen nachzuliefern,
soweit die Teillieferung für den Käufer verwendbar und daher von Interesse ist.
Sollten wir unverschuldet aus den in Satz 1 genannten Gründen auch zu
Teillieferungen nicht in der Lage sein, können wir vom Vertrag zurücktreten. Wir
werden den Käufer hierüber unverzüglich informieren und bereits erbrachte
Gegenleistungen unverzüglich erstatten.
5. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht:
Dem Käufer stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit
zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Ist der Käufer
Verbraucher kann dieser ein Zurückbehaltungsrecht für Ansprüche aus
demselben Vertragsverhältnis wie die aufrechenbare Forderung ohne die zusätzlichen
Voraussetzungen des Satzes 1 geltend machen. Rechte des Käufers im Fall
mangelhafter Lieferung sowie die Einrede des nichterfüllten Vertrages bleiben von
den vorstehenden Regelungen in Ziffer 5 unberührt.
6. Eigentumsvorbehalt:
Das Eigentum an den gelieferten Waren geht erst mit völliger Bezahlung des
Kaufpreises, einschließlich der Umsatzsteuer, auf den Käufer über.
Ist der Käufer Unternehmer gelten die nachfolgenden Regelungen ergänzend:
Besteht mit dem Käufer eine laufende Geschäftsverbindung, bleibt das Eigentum
an sämtlichen von uns gelieferten Waren („Vorbehaltsware“) bis zur Bezahlung
seiner gesamten Forderungen aus der Geschäftsverbindung vorbehalten. Im Fall der
Weiterveräußerung der Ware vor der vollständigen Bezahlung des Kaufpreises
(einschl. Umsatzsteuer) tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber die hieraus
entstehende Forderung gegen den Erwerber an uns ab. Gleiches gilt für sonstige
Forderungen, die an die Stelle der Ware treten oder sonst hinsichtlich der Ware
entstehen, wie z. B. Versicherungsansprüche oder Ansprüche aus unerlaubter
Handlung bei Verlust oder Zerstörung. Auf unser Verlangen ist der Käufer verpflichtet,
uns seine Forderungen gegen Dritte aus Weiterveräußerung einzeln nachzuweisen
und den Erwerbern die erfolgte Abtretung bekannt zu geben, mit der Aufforderung,
an uns zu zahlen. Wir sind jederzeit berechtigt, die Erwerber von der Abtretung zu
benachrichtigen und selbst die Einziehung der Forderungen vorzunehmen. Soweit der
Käufer die Forderung selbst einzieht, hat er die eingezogenen Beträge sofort an uns
abzuführen. Zu einer anderweitigen Abtretung ist der Käufer nicht befugt.
Von Pfändungen und anderweitigem Zugriff Dritter, durch welche unsere
Sachen oder Rechte betroffen werden, hat uns der Käufer unverzüglich schriftlich zu
benachrichtigen. Wird die Vorbehaltsware mit einer Sache des Käufers verbunden
oder vermischt, die als Hauptsache anzusehen ist (§ 947 Abs. 2 BGB), überträgt der
Käufer uns anteilsmäßig Miteigentum an dieser Sache und wird das entstandene
Miteigentum an der Sache für uns treuhänderisch verwahren.
7. Sicherheiten, Leistungsverweigerung sowie nachträgliche Stornierung:
Bei tatsächlichen Anhaltspunkten für eine nach Vertragsschluss auf Seiten des
Käufers eintretende Vermögensverschlechterung und bei Zahlungsverzug oder
sonstigen schweren Pflichtverletzungen des Käufers, können wir Vorauszahlungen oder Sicherheiten verlangen sowie eingeräumte Zahlungsziele oder eine gewährte Stundung widerrufen. Kommt der Käufer dem Verlangen nicht nach, können wir
vorbehaltlich weitergehender Ansprüche zukünftige Lieferungen verweigern.
Soweit Sicherheiten die Forderungen um mehr als 10 % übersteigen, werden wir nicht
benötigte Sicherheiten auf Verlangen des Käufers freigeben.
Gegenüber Unternehmern gilt: Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers,
insbesondere Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche gegen Dritte zu verlangen.
In der Rücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt kein
Rücktritt vom Vertrag.
Sofern wir ausnahmsweise einem Käuferwunsch nach kulanzweiser Vertragsstornierung (hiervon erfasst sind ausdrücklich nicht gesetzliche Widerrufs-,
Kündigungs- oder Rücktrittsrechte) nachkommen, haben wir einen Anspruch auf eine
angemessene Entschädigung. Dieser beläuft sich auf 15 % des stornierten Warenwerts,
mindestens netto 95,00 Euro.
8. Leihgebinde und Umschließungen:
Leihgebinde bleiben Eigentum des Verkäufers; sie dürfen – ohne anders lautende
ausdrückliche Genehmigung – nur zum Transport und zur Lagerung der von uns
gelieferten Waren verwendet werden. Der Käufer hat ihm überlassene
Umschließungen (insbesondere Tankwagen, Kesselwagen und Tankschiffe)
unverzüglich, spätestens innerhalb von 48 Stunden, fachgerecht zu entleeren und in
sauberem Zustand an die Rücklaufadresse fracht- und spesenfrei zurückzusenden;
anderenfalls hat er die Überliege- oder Standgelder und Umschließungsmieten zu
zahlen. Wir sind berechtigt, Umschließungen auf Kosten des Käufers instandsetzen
zu lassen. Darüber hinausgehende Ansprüche bleiben unberührt. Der Käufer ist verpflichtet, von ihm bereitgestellte Umschließungen auf ihre Eignung und Sauberkeit zu
prüfen und für deren Eignung/Sauberkeit verantwortlich. Der Käufer haftet für jede
schuldhafte Beschädigung/Verlust der ihm oder einem von ihm benannten Dritten
überlassenen Leihgebinde und Umschließungen vom Tage ihres Versandes bis zur
Rückgabe bei der von uns genannten Rücklaufadresse.
9. Gewährleistung und Haftung:
Gegenüber Unternehmern als Käufer gilt:
Liefergegenstand mit offensichtlichen Mängeln oder anderen Mängeln, die bei einer
unverzüglichen, sorgfältigen Untersuchung erkennbar gewesen wären, gelten als vom
Käufer genehmigt, wenn uns nicht binnen sieben Werktagen nach Ablieferung eine
schriftliche Mängelrüge zugeht. Alle anderen Mängel hat der Käufer binnen sieben
Werktagen ab dem Zeitpunkt zu rügen, in dem sich der Mangel zeigte. Sie sind zur
Mitwirkung an einer Probenentnahme verpflichtet. Bei Lieferung mangelhafter Ware
besteht lediglich Anspruch auf Ersatzlieferung. Ist diese gleichfalls mangelhaft, kann
der Käufer nach seiner Wahl eine entsprechende Herabsetzung des Kaufpreises
verlangen oder vom Kauf zurücktreten. Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren in einem Jahr ab Ablieferung des Kaufgegenstands an den Käufer.
Gegenüber Unternehmern und Verbrauchern gilt: Für den konkreten und ordnungsgemäßen Einsatz, die Verwendung und die Lagerung der gelieferten Ware ist der Käufer
verantwortlich. Wir haften nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit, soweit es sich nicht
um eine Verletzung einer Pflicht handelt, deren Erfüllung den Vertrag prägt und auf
deren Einhaltung der Käufer vertrauen darf („vertragswesentliche Pflichten“).
Beruht ein Schaden auf der einfach fahrlässigen Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht ist die Haftung auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren und
vertragstypischen Schaden begrenzt. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht für
die Haftung (i) für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, (ii) nach dem Produkthaftungsgesetz, (iii) wegen der Übernahme einer Garantie und/oder wegen (iv) Schäden aus
der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
10. Gerichtsstand und anzuwendendes Recht:
Für den Fall, dass der Käufer Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen
Recht ist, ist Gerichtsstand Ingolstadt (Verwaltungssitz des Verkäufers) . Ist der Kunde Privatperson, so ist der Gerichtsstand, der Wohnort des Kunden.

Auf den Vertrag findet
deutsches Recht Anwendung, jedoch unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Hinweise zu Bonitätsabfragen:
Soweit es erforderlich ist, weil wir in Vorleistung treten und daher ein Zahlungsausfall möglich ist, führen wir sowohl vor Beginn des Vertrages als auch jederzeit
während der Laufzeit, insbesondere bei Zahlungsverzug, eine Bonitätsprüfung
durch. Dazu übermitteln wir Ihren Namen, Kontaktdaten und ggf. das Geburtsdatum,
soweit schutzwürdige Interessen Ihrerseits nicht entgegenstehen, und verwenden
die erhaltenen Informationen über die statistische Wahrscheinlichkeit eines Zahlungsausfalls für eine abgewogene Entscheidung über die Begründung, Durchführung oder
Beendigung des Vertragsverhältnisses. Wir löschen die Daten einer Bonitätsauskunft,
wenn wir sie nicht mehr als Entscheidungshilfe benötigen.
Rechtsgrundlage für das Einholen einer Bonitätsauskunft ist Art. 6 Abs. 1 Buchstabe f)
DSGVO mit unserem berechtigten Interesse, nur dann in Vorleistung zu treten, wenn
wir uns von einer guten Bonität überzeugt haben. Ihr schutzwürdiges Interesse, dass
Ihre Daten nicht zu diesem Zweck verwendet werden, überwiegt demgegenüber in
der Regel nicht, da Sie mit einer Bonitätsabfrage im Vorfeld unseres Vertrags bzw.
während der Laufzeit eines Vertrags üblicherweise rechnen können. Rechtsgrundlage
ist außerdem Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a) DSGVO, soweit Sie uns eine Einwilligung
erteilt haben. Im Übrigen verweisen wir auf unser Informationsblatt zum Datenschutz
Hinweis für Verbraucher:
Über Ihr 14-tägiges Widerrufsrecht gemäß § 312g BGB bei Abschluss des
Vertrages im Fernabsatz informieren wir Sie gerne unter
https://www.koch-altmannstein.de.
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung
bereit, die Sie unter www.ec.europa.eu/consumers/odr/ finden. Zur Beilegung von
Streitigkeiten können Verbraucher ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle Energie beantragen. Zur Teilnahme am Schlichtungsverfahren ist die Firma Lagerhaus Ludwig Koch verpflichtet.

Die Kontaktdaten der Schlichtungsstelle sind:

Schlichtungsstelle Energie e. V., Friedrichstraße 133, 10117 Berlin,
Telefon: 030 2757240-0, Telefax: 030 2757240-69, Internet:
www.schlichtungsstelle-energie.de, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.
Voraussetzung für die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens ist, dass der
Verbraucher sich zuvor an die Firma Lagerhaus Koch Ludwig gewandt hat und die Firma Lagerhaus Koch der Beschwerde nicht abgeholfen hat.

11. Hinweispflichten bei der Abgabe von leichtem Heizöl
Steuerbegünstigtes Energieerzeugnis! Darf nicht als Kraftstoff verwendet werden, es sei
denn, eine solche Verwendung ist nach dem Energiesteuergesetz oder der EnergiesteuerDurchführungsverordnung zulässig. Jede andere Verwendung als Kraftstoff hat steuerund strafrechtliche Folgen! In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Hauptzollamt.
12. Sonstiges
1. Es wird empfohlen für den Fall einer Heizölbewirtschaftung, die Rechnung als
Bezugsmengennachweis vier Jahre lang aufzubewahren.
2. Erfüllungsort für die Zahlungsverpflichtungen des Käufers ist der Sitz des Verkäufers.
3. Gerichtsstand für beide Teile ist, wenn der Käufer Vollkaufmann ist oder die sonstigen
Voraussetzungen des § 38 Abs. 1 ZPO erfüllt, der Sitz des Verkäufers. Die Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.